AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Art-Decor Keramik Armin Bornheimer

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Art-Decor Keramik Armin Bornheimer e.K. (im Folgenden Art-Decor genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Art-Decor und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von Art-Decor sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Art-Decor.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(3) Die Mitarbeiter von Art-Decor sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung von Art-Decor genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer bindend. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wird über die Bestellmenge hinaus abgerufen, so ist Art-Decor berechtigt, den Überschuss zu streichen oder zum Tagespreis der Ablieferungszeit zu berechnen.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Sitz von Art-Decor ausschließlich Verpackung. Die Versendung erfolgt unfrei.

(3) Gewünschte oder von Art-Decor für erforderlich gehaltene Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sie sind für Art-Decor nur verbindlich, wenn eine störungsfreie Produktion gewährleistet ist.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Art-Decor die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Art-Decor oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Art-Decor auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Art-Decor, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Art-Decor von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(4) Art-Decor ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Art-Decor setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Art-Decor berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

(7) Vereinbarungen bezüglich von regelmäßigen oder unregelmäßigen Abrufen von Produkten durch den Kunden bedürfen für den jeweiligen Fall der Schriftform.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Art-Decor verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Rechte des Kunden wegen Mängel

(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Für Beanstandungen von Abmessungen bei DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen.

(2) Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab Lieferung der Produkte. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Kunde muss Art-Decor Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Art-Decor unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass Produkte einen Mangel aufweisen, wird Art-Decor nach eigener Wahl und auf eigene Kosten a) das mangelhafte Produkt nach Übersendung und Überprüfung reparieren und anschließend zurücksenden, oder b) den Kunden auffordern, das mangelhafte Produkt bereitzuhalten, damit ein Mitarbeiter von Art-Decor zum Kunden geschickt werden kann, um eine Begutachtung und evtl. die Reparatur vorzunehmen, oder c) ohne Überprüfung kostenlos und frachtfrei Ersatz leisten.

(5) Erweist sich eine Beanstandung als begründet, wird seitens Art-Decor kostenlos und frachtfrei Ersatz geliefert.

(6) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(8) Ansprüche wegen Mängel gegen Art-Decor stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Art-Decor aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Art-Decor die folgenden Sicherheiten gewährt, die Art-Decor auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum von Art-Decor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Art-Decor, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)- Eigentum von ArtDecor durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Art-Decor übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Art-Decor unentgeltlich. Ware, an der Art-Decor (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Art-Decor ab. ArtDecor ermächtigt ihn widerruflich, die an Art-Decor abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Art-Decor hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit Art-Decor die Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Art-Decor die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist Art-Decor berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Art-Decor 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Art-Decor ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Art-Decor berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Art-Decor über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist Art-Decor berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten bzw. 5 Prozentpunkten (bei Verbrauchern) über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Art-Decor ist zulässig.

(4) Wenn Art-Decor Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn Art-Decor andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Art-Decor berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Art-Decor in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt.

(2) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatz- ansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Art-Decor garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Art-Decor entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit die Haftung von Art-Decor ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Art-Decor.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Art-Decor und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist streitwertabhängig Borken bzw. Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.